1. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse, die zwischen der Hopkins GmbH ("Anbieter") und gewerblichen Kunden vom Anbieter ("Kunden") begründet werden, soweit sich die Vertragsverhältnisse auf die Lizenzierung von Softwarelösungen des Anbieters, insbesondere auf das Produkt Caseflow ("Vertragssoftware") und deren Bereitstellung über das Internet als Cloud-Anwendung bezieht.
1.2 Für die Nutzung der Vertragssoftware und der über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.3 Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSGRUNDLAGEN
a) Verträge mit dem Anbieter kommen durch ein Angebot des Anbieters und die vorbehaltlose Annahme des Kunden zustande ("Vertrag"). Angebote des Anbieters sind freibleibend und können bis zur Annahme des Kunden vom Anbieter jederzeit widerrufen werden. Mit dem Kunden gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart.
2.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn der Anbieter ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
2.3 Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und vom Anbieter vorbehaltlos bestätigt wurden.
3. VERTRAGSSOFTWARE
3.1 Die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware richtet sich ausschließlich an Rechtsanwaltskanzleien. Es handelt sich um eine Softwarelösung zur Unterstützung der anwaltlichen Tätigkeit und zur Organisation der Anwaltskanzlei des Kunden. Zudem bietet die Vertragssoftware die Möglichkeit zur Buchung von Modulen zur anwaltlichen Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten, Gerichten und sonstigen Kontakten des Kunden. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragssoftware ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Die Vertragssoftware umfasst keine Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung durch den Anbieter. Die durch die Software bereitgestellten bzw. generierten Vorlagen, Textbausteine, Schriftgüter, Kontakte bzw. Organisationen, Fristen, Wiedervorlagen, Aufgaben und sonstige Vorschläge inhaltlicher, strategischer oder prozessualer Natur unterstützen den Kunden lediglich bei der eigenverantwortlichen anwaltlichen Tätigkeit. Es obliegt dem Kunden, die erstellten Rechtsdokumente und vorgeschlagenen Schritte im Hinblick auf die angestrebte Verwendung sorgfältig zu prüfen.
3.3 Die Vertragssoftware kann als White Label Lösung gegenüber den Mandantinnen und Mandanten des Kunden ("Mandanten") eingesetzt werden ("White Label Lösung").
3.4 Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als "Betaversion" gekennzeichneten Software oder eines Dienstes/Services darüber bewusst, dass die Software bzw. der Dienst/Service noch fehlerhaft sein kann und Beschädigungen am System unter Umständen möglich sein können.
3.5 Dem Kunden ist bewusst, dass
a) der Anbieter keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung von E-Mails anbietet und
b) der Anbieter keine qualifizierte elektronische Signatur anbietet. Die Nutzung der Vertragssoftware kann somit nicht das Schriftformerfordernis im Sinne von § 126 BGB erfüllen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, etwaige mit der Vertragssoftware generierte Dokumente herunterzuladen und durch Software von Drittanbietern qualifiziert elektronisch zu signieren.
4. NUTZUNGSRECHTE
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Dauer dieses Vertrages bestimmungsgemäß als Cloud-Anwendung zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere das Recht, die Vertragssoftware Mandanten nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zur Nutzung zu überlassen und, sofern erforderlich, entsprechende Zugänge freizuschalten sowie in gleichem Maße Nutzungsrechte zu erteilen, wie sie dem Kunden zustehen.
4.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
4.3 Die Erstellung individueller Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware ("Customizings") sind vertraglich zu vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Erstellung von Customizings. Soweit der Anbieter für den Kunden Customizings vornimmt, gelten die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware auch für Customizings.
4.4 Die Nutzung der Vertragssoftware ist auf Mitarbeiter und vertraglich gebundene freie Mitarbeiter des Kunden und der Mandanten beschränkt, die zur Nutzung der Vertragssoftware im Rahmen ihrer Tätigkeiten berechtigt sind. Abweichende Nutzungsrechteregelungen können individuell vereinbart werden.
4.5 Unbeschadet der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte an der Vertragssoftware.
5. BEREITSTELLUNG DER VERTRAGSSOFTWARE UND WARTUNGSLEISTUNGEN
5.1 Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt als Cloud-Anwendung. Der Anbieter stellt dem Kunden (sowie den Mandanten) die Vertragssoftware in ihrer jeweils aktuellen Version sowie den zugehörigen Speicherplatz zur Nutzung über das Internet zur Verfügung und nimmt erforderliche Wartungsarbeiten vor.
5.2 Der Anbieter stellt die Vertragssoftware nicht als Hochverfügbarkeits-Lösung bereit und ist daher nicht für eine störungs- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vertragssoftware verantwortlich. Der Anbieter wird jedoch angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine Verfügbarkeit von etwa 98% im Monatsdurchschnitt zu erreichen. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die geschuldeten Funktionalitäten der Vertragssoftware uneingeschränkt zu nutzen. Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten gelten hierbei nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit.
5.3 Wartungsleistungen sind mit der Vergütung für die Bereitstellung der Vertragssoftware abgegolten. Wartungsleistungen beinhalten regelmäßige Überprüfungen der Vertragssoftware, um deren vertragsgemäße Leistungsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, einschließlich Fehlerbehebungen und die Bereitstellung von Updates, Patches oder Releases. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und diesen rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten in der Regel außerhalb der Kerngeschäftszeiten durchführen.
5.4 Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen der Vertragssoftware ("Upgrades") sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Upgrades auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zurverfügungstellung von Upgrades gelten die Nutzungsrechte unter Ziffer 4 ebenfalls für die Upgrades. Ein Anspruch von Kunden auf die Erstellung und / oder Zurverfügungstellung eines bestimmten Updates, Upgrades oder einer bestimmten Version, insbesondere eines mit einem vom Kunden gewünschten Funktionsinhalts, besteht nicht.
5.5 Der Anbieter wird angemessene technische Maßnahmen zum Schutz der Vertragssoftware ergreifen, um unbefugte Zugriffe Dritter zu vermeiden. Hierzu wird der Anbieter insbesondere eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Transportverschlüsselung einsetzen.
6. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
6.1 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen der Vertragssoftware jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten ("Aktualisierung"). Für die Dauer des Vertragszeitraumes wird der Anbieter die Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Produkts erforderlich sind.
6.2 Falls eine Aktualisierung vom Kunden selbst installiert oder aktiviert werden muss und dieser die erforderliche Installation oder Aktivierung der Aktualisierung trotz Aufforderung vom Anbieter nicht vornimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist.
6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Rechtsdokumente, Inhalte und Funktionen angemessen auszutauschen oder zu beschränken, wenn der Austausch oder die Beschränkung für den Anbieter erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
a) das der Leistung zugrundeliegende Lizenzrecht entfallen ist und dies bei Vertragsschluss für den Anbieter nicht vorhersehbar war; oder
b) die Entfernung eines Fachinhaltes aus rechtlichen (z.B. Gesetzesänderungen, regulatorische oder behördliche Vorgaben) oder technischen Gründen zwingend erforderlich ist.
7. FEHLERBEHEBUNG UND SUPPORTLEISTUNGEN
7.1 Der Kunde wird den Anbieter über auftretende Fehler oder Mängel der Vertragssoftware unverzüglich informieren. Der Anbieter wird in diesem Fall angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und der Anbieter wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.
7.2 Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden oder dessen Mandanten entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.
7.3 Der Anbieter wird Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Anwenderschulungen) nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbringen. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
7.4 Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware und zu den Support- und Wartungsleistungen zu geben. Der Anbieter wird dieses Feedback berücksichtigen, um die Qualität seiner Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware oder sonstiger Leistungen des Anbieters einzusetzen.
8. PFLICHTEN DES KUNDEN
8.1 Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern.
8.2 Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Vertragssoftware erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
8.3 Soweit der Kunde die Vertragssoftware seinen Mandanten zur Nutzung bereitstellt, ist der Kunde allein für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten verantwortlich und wird den Mandanten entsprechende Datenschutzhinweise rechtzeitig erteilen. Der Anbieter stellt hierfür auf Wunsch die erforderlichen Informationen mit einem Beispielstemplate bereit.
8.4 Soweit spezielle Systemanforderungen für die Nutzung der Vertragssoftware genannt werden, so hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden.
9. VERBOTENE NUTZUNG DER VERTRAGSSOFTWARE
Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden selbst oder durch Mandanten folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:
9.1 Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.
9.2 Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt ("Reverse Engineering") oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.
9.3 Bei der Nutzung der Vertragssoftware darf nicht gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstoßen und insbesondere keine unlautere oder belästigende Werbung verbreitet werden.
9.4 Es dürfen keine Inhalte (Dateien) in der Vertragssoftware gespeichert oder via der Vertragssoftware versendet werden, die Spam, schädlichen Code, Viren oder sonstige Schadsoftware bzw. andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen unterbrechen, zerstören und / oder einschränken können.
9.5 Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht als Wiederverkäufer nutzen.
9.6 Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte verändert, entfernt oder hinzugefügt werden.
10. VERANTWORTLICHKEIT DES ANBIETERS
10.1 Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden oder Mandanten in der Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Der Anbieter ist insbesondere nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden oder Mandanten eingegebenen Daten verantwortlich.
10.2 Der Anbieter ist im Übrigen nicht verantwortlich für rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden oder Mandanten in der Vertragssoftware gespeichert oder darüber verbreitet werden.
10.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der bereitgestellten Vertragssoftware eingegebenen Daten. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Verluste oder Schäden, die aus ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen resultieren.
11. DATENSCHUTZ
11.1 Der Anbieter wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der Mandanten die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG. Der Anbieter bestätigt, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen schriftlich zur Vertraulichkeit in Bezug auf personenbezogene Daten verpflichtet und mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere des BDSG und der DSGVO) vertraut gemacht wurden.
11.2 Dem Anbieter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, personenbezogene Daten, die er im Kontext des Vertrags erlangt, zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten; dem Anbieter ist nicht gestattet, solche Daten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
11.3 Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mandanten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Anbieter wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware für den Kunden aus datenschutzrechtlicher Sicht als Auftragsverarbeiter tätig. Vor diesem Hintergrund wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) integraler Bestandteil dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen AGB gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
12. SCHNITTSTELLEN ZU DRITTANBIETERN
12.1 Die Vertragssoftware kann Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten. Bei der Nutzung eines Drittanbieter-Single-Sign-on zur Registrierung ist es möglicherweise erforderlich, dass der Kunde sich direkt bei dem Drittanbieter anmeldet und die dortigen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen akzeptiert.
12.2 Die Vertragssoftware ist als Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) registriert.
13. OPEN SOURCE SOFTWARE
13.1 Soweit die Vertragssoftware Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird der Anbieter dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen.
13.2 Die im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte gelten nicht für Open Source Bestandteile der Vertragssoftware, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software nicht zulässig ist.
14. EINSATZ VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
14.1 Der Anbieter behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz ("KI-Systeme") einzusetzen.
14.2 Soweit Lieferungen oder Leistungen von Anbieter KI-Systeme beinhalten, die der EU KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. Dokumentationspflichten, Risikobewertungen) gegen gesonderte Vergütung anbieten.
15. VERTRAULICHKEIT
15.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
15.2 Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf Vertrauliche Informationen zu vermeiden.
15.3 Die Offenbarung Vertraulicher Informationen an Mandanten ist zulässig, soweit dies für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist.
15.4 Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
15.5 Der Anbieter darf nach Abstimmung mit dem Kunden mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d.h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Anbieter-Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden.
15.6 Dem Anbieter ist bekannt, dass die in der Vertragssoftware verarbeiteten Daten und Informationen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterliegen können. Die Zusatzvereinbarung Berufsgeheimnisträger (Zusatzvereinbarung) ist daher integraler Bestandteil dieser AGB und geht im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vor.
16. LIZENZGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
16.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung und Bereitstellung der Vertragssoftware. Einzelheiten zur Berechnung der Lizenzgebühr sowie zu den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
16.2 Alle in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verantwortlich für die Abführung etwaiger weiterer Steuern oder Abgaben, soweit sie anfallen.
16.3 Um auf Kostensteigerungen reagieren zu können, behält sich der Anbieter das Recht vor, ab dem zweiten Vertragsjahr die Lizenzgebühren und die Vergütung für Dienstleistungen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 10 % zu erhöhen. Der Anbieter wird den Kunden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsjahresende in Textform über die Preiserhöhung informieren. Die Höhe der Anpassung hat sich nach dem Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen (DL-IT) WZ08-631 des Statistischen Bundesamts zu richten und wird einen etwaigen Ausgleich von Kosten in anderen Bereichen mitberücksichtigen. Widerspricht der Kunde innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zum Änderungszeitpunkt, steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, werden die Änderung ihm gegenüber wirksam.
17. GEWÄHRLEISTUNG
17.1 Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte, Rechtsdokumentenvorlagen und sonstigen Leistungen übernommen. Keine der Leistungen in der Vertragssoftware ersetzt eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Inhalte der Rechtsdokumentenvorlagen und sonstigen Dokumente bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.
17.3 Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware gegen ihn geltend machen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
17.4 Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden und es sich dabei um einen Rechtsmangel handelt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten. Wenn der Anbieter keine Abhilfe herbeiführen kann, steht dem Anbieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Der Anbieter wird die Interessen des Kunden bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen angemessen berücksichtigen.
17.5 Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
17.6 Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.
17.7 Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.
18. HAFTUNG
18.1 Hat der Anbieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Vergütung.
18.2 Unabhängig von einem Verschulden vom Anbieter bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
18.3 Soweit gemäß vorstehender Regelungen die Haftung vom Anbieter auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
18.4 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 18 gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
18.5 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstoß gegen diese AGB das Konto des Kunden zu sperren und ggf. zu löschen sowie den Vertrag zu beenden.
18.6 Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, vorbehaltlich der weiteren Regelungen der Ziffer 18.
19. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
19.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
20. PFLICHTEN MIT BEZUG AUF DIE VERTRAGSBEENDIGUNG
20.1 Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, einschließlich der Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.
20.2 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragssoftware zum Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich einzustellen. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.
20.3 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für die Sicherung seiner Daten verantwortlich ist. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder die Wiederherstellung solcher Daten nach Löschung.
21. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
21.1 Der Kunde darf nur gegen Forderungen vom Anbieter mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
21.2 Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
22. ABTRETUNG
Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung vom Anbieter an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
23. SPERRUNG VON INHALTEN UND BESCHWERDEMANAGEMENT
23.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Kunden oder von Mandanten generierte oder in der Vertragssoftware gespeicherte Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn diese einen Verstoß gegen diese AGB darstellen, Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.
23.2 Der Anbieter hat ein Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, über das entsprechende Meldungen eingereicht werden können. Die Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Inhalten sowie weitere Informationen zum Beschwerdemanagementsystem befinden sich direkt in der Vertragssoftware.
24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
24.1 Der Anbieter kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden, der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht wirksam. Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages ohne die Änderungen für den Anbieter unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige andere Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.
24.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
24.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils der Sitz vom Anbieter.
Mitgeltende Dokumente